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Verschwiegenheit ist für Sie und uns sehr wichtig.
Wir sind schon vor der Mandatserteilung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Selbst wenn das Mandat nicht zustande kommt, werden wir über Ihren Fall nicht gegenüber Dritten sprechen.
Das bedeutet, dass Sie mit uns offen über den Vorwurf sprechen können, ohne Angst haben zu müssen, dass etwas nach außen dringt. Selbst wenn Sie uns in diesem Gespräch erklären, der Täter gewesen zu sein, dürfen wir auf Freispruch plädieren, wenn die Möglichkeit eines Freispruches besteht.
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